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Ginzel GmbH . Föhrenstraße 22 . 44289 Dortmund . Fon 02304.779290 . Fax 02304.779294 . kontakt@ginzel.biz
Seit Januar 2005 ist die Wiederholungsprüfung aller Elektrogeräte in Ihrem Betrieb nach BGV A3 (bisher VBG4 bzw. BGV A2) Pflicht und wird bei Nichteinhaltung mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € belegt!

Im Schadensfall schließen die Berufsgenossenschaften eine Haftung aus, wenn Personen durch ein ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.

Wir sind der BGV Spezialist und führen die Prüfungen auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften BGV A3 der Berufsgenossenschaften an allen Elektrogeräten durch. Nach erfolgreicher Prüfung versehen wir diese mit einer entsprechenden Prüfplakette.

Lassen auch Sie Ihre Elektrogeräte nach BGV A3 prüfen, denn bei Nichteinhaltung dieser Überprüfung kann es teuer werden.