Unsere Behindertenlifte zeichnen sich durch einfachste Montage, hohe Zuverlässigkeit und hochwertige Materialien aus. Die Zufahrt ist von links, rechts oder frontal möglich. Die Kombination von Lift mit der einzigartigen Klappbrücke macht den Eingang sowohl für den Rollstuhlfahrer als auch für den Fußgänger weiter passierbar, die Treppe bleibt dabei erhalten – ein Novum für den Bereich barrierefreies Bauen. Profitieren Sie von unseren exzellent ausgebildeten Fachleuten. Diese werden gemeinsam mit Ihnen die für Sie optimale Lösung finden und gleichzeitig auf die zahlreichen Kostenträger wie Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung, Kranken- und Pflegekassen aufmerksam machen.
Wenn Sie den Einbau eines Behindertenliftes planen, können Sie mit einem Zuschuss durch die Pflegeversicherung rechnen. Voraussetzung ist, dass Sie die Pflegestufe II oder III nachweisen können. Für weitere Informationen zum Thema "Pflegestufe" klicken Sie bitte
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Wenn Sie auf Grund eines Unfalls nicht mehr Treppensteigen können und die Anschaffung eines Treppen-/Behindertenliftes planen, kommt unter Umständen das Versorgungsamt, die zuständige Berufsgenossenschaft oder bei Fremdverschulden, die gegnerische Haftpflichtversicherung für die Kosten auf.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter und klären alle offenen Fragen mit Ihnen.